Dem Konzept des „Hausanwaltes“ folgend ist der
seit 1982 anwaltlich tätige Rechtsanwalt Heinz Egerland Ihr kompetenter
Ansprechpartner für alle gängigen Rechtsgebiete, insbesondere:
- Insolvenzrecht (Verbraucher – und Regelinsolvenzen)
- Strafrecht (spez. BtMG, Korruptionsdelikte, Sexualstrafrecht,
Vermögensdelikte, Verkehrsstrafrecht, Arztstrafrecht, Jugendstrafrecht),
- Verwaltungsrecht (spez. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht,
Gaststätten- und Gewerberecht, Beamtenrecht, allg. Polizei- und Ordnungsrecht,
DDR-Nachfolgerecht, Restitutionsverfahren)
- Verkehrsrecht (Unfall – und Fahrerlaubnisangelegenheiten)
- Mietrecht
- Kauf – und Verbraucherrecht
- Vertragsrecht
- Familienrecht (Scheidung, Unterhalt etc.)
Für Rechtsprobleme, die
Rechtsanwalt Egerland selbst nicht optimal zu bearbeiten in der Lage ist,
steht ein Netzwerk spezialisierter Kollegen zur Verfügung.
Vita: siehe
hier