Vita Rechtsanwalt Egerland

 

Rechtsanwalt Heinz Egerland, anwaltliches Berliner Urgestein in dritter Generation, gründete im Jahre 1982 die Anwaltskanzlei Egerland am Rüdesheimer Platz.

Von jeher favoritisierte Rechtsanwalt Egerland eine umfassende rechtliche Betreuung seiner Mandanten nach Art eines „Hausanwalts“, konnte sich aber der fortschreitenden Spezialisierung auch nicht völlig verschließen.

So machte sich Rechtsanwalt Egerland schon bald einen Namen als Strafverteidiger durch zahlreiche Verteidigungen im Wirtschafts-und Korruptionsstrafrecht, im Betäubungsmittelrecht und Sexualstrafrecht.

Bis 1995 war Rechtsanwalt Egerland gleichzeitig als Fachanwalt für Verwaltungsrecht im öffentlichen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, im Gaststätten- und Gewerberecht sowie ab 1989 verstärkt auf dem Gebiet des DDR-Nachfolgerechtes tätig.


Sein umfangreiches Wissen im Verwaltungsrecht ermöglichte es ihm, unmittelbar nach der „Wende“ als persönlichen Beitrag zur Wiedervereinigung in der Zeit von Juli 1990 -1992 ehrenamtlich und ausschließlich idealistisch motiviert als juristischer Berater des Magistrates der Stadt Potsdam umfassend und Ressort übergreifend aktiv zu werden.

Dabei verstand Rechtsanwalt Egerland sein ungewöhnlich aufwendiges Engagement als Hilfe zur Selbsthilfe zugunsten der Stadt Potsdam, in der bereits sein Großvater in den 20iger Jahren u.a. als Präsident der früheren Anwalts- und Notarkammer anwaltlich gewirkt hatte.


Als Initiator des Vereins „Kulturerbe Potsdam“sowie einer örtlichen Mittelstandsoffensive erwarb er umfassende Kenntnisse im Vereins- und Wirtschaftsrecht, die er als Rechtsberater der „Volkssolidarität in Brandenburg e.V“. vertiefte. Aus Gründen der „Waffengleichheit“ stellte Rechtsanwalt Egerland sein umfangreiches Wissen im DDR-Nachfolgerecht, insbesondere auf dem Gebiet des Vermögensrechtes, ebenso erfolgreich wie unlukrativ einer Vielzahl ortsansässiger Geschäfts- und Privatleute zur Verfügung bei gleichzeitiger Fortführung seiner Berliner Anwaltskanzlei.


Die Wahrnehmung mannigfacher Ehrenämter verbunden mit der anwaltlichen Bearbeitung überdurchschnittlich vieler zahlungsunfähiger Mandate bedingte Ende der 90iger Jahre tragischer Weise seine eigene Privatinsolvenz. Dieser Umstand zwang Rechtsanwalt Egerland dazu, sich intensiv mit dem aktuellen Insolvenzrecht auseinanderzusetzen, was heute nach Wiedererlangung seiner Liquidität und Fortsetzung seiner anwaltlichen Tätigkeit den Mandanten mit insolvenzrechtlichen Problemen besonders zu Gute kommt, da sie wegen seiner leidvoller eigener Erfahrungen sowohl mit außergewöhnlicher Verständnisbereitschaft als auch mit fachlichen Spezialkenntnissen auf dem Gebiet des Insolvenzrechtes rechnen dürfen.


Zur personellen Verstärkung des Tätigkeitsschwerpunktes Insolvenzrecht erfolgte 2005 der Zusammenschluss mit dem ausgewiesenen Insolvenzrechtsexperten Rechtsanwalt Peter Wolf.


Trotz seiner ungewöhnlich schicksalhaften beruflichen Karriere ist Rechtsanwalt Egerland nach wie vor begeistert als Anwalt tätig, hält die Kenntnisse in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten stets auf dem neuesten Stand und betreut seine Mandanten hingebungsvoll so umfassend wie möglich, wobei seine jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit Berliner und Brandenburger Gerichten, Ämtern und Behörden bei der anwaltlichen Interessenvertretung ausgesprochen nützlich ist.